Dienstwagen 2026: Was sich durch das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 wirklich geändert hat

Für alle E-Dienstwagen-Fahrer mit Heimladestation gelten seit 01.01.2026 komplett neue Regeln. Die alten Pauschalen sind weg — und viele in HR-Abteilungen kennen die neuen Regeln noch nicht.

Gilt seit

01.01.2026

BMF vom 11.11.2025

Strompreispauschale

34,36 Ct/kWh

Destatis 1. HJ 2025

Pauschalen

abgeschafft

30/70 € adé

Was sich konkret ändert

Mit dem BMF-Schreiben vom 11.11.2025 (Aktenzeichen IV C 5 – S 2334/00087/014/013) ist die Heimladen-Erstattung für E-Dienstwagen komplett neu geregelt. Wirksam seit 01.01.2026, voraussichtlich bis 31.12.2030.

  • Vorher (bis Ende 2025): Pauschale Erstattung — 30 €/Monat mit Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, 70 €/Monat ohne, 35 €/Monat für Plug-in-Hybride. Kein Zähler erforderlich.
  • Jetzt (ab 2026): Erstattung nur noch über die Strompreispauschale (34,36 Ct/kWh für 2026) ODER kWh-genauen Nachweis. Stationärer Zähler ist Pflicht.

Die Strompreispauschale erklärt

Die Strompreispauschale ist der einfachere Weg: Du multiplizierst die zu Hause geladenen kWh mit dem amtlichen Cent-Wert pro kWh. Für 2026 sind das 34,36 Ct/kWh. Der Wert basiert auf dem Destatis-Strompreis für Haushaltskunden im 1. Halbjahr 2025, abgerundet auf zwei Nachkommastellen.

Praxis-Tipp: Die Strompreispauschale ist häufig höher als der individuelle Strompreis. Wer einen günstigen Tarif von z.B. 28 Ct/kWh hat, bekommt mit der Pauschale also mehr erstattet als die tatsächlichen Kosten. Der Differenz ist steuerfrei.

kWh-genauer Nachweis

Wer den exakten Strompreis abrechnen möchte (z.B. weil er einen sehr teuren Ökostrom-Tarif hat), kann das per Belegen tun. Voraussetzung: Ein stationärer MID-konformer Zähler. Damit gilt:

  • MID-Konformität reicht — Eichrechtskonformität ist nicht zwingend erforderlich.
  • Wallbox mit integriertem Zähler ist zulässig.
  • Mobile Zähler im Ladekabel sind seit 2026 nicht zulässig (klargestellt in den AGME-Hinweisen vom 09.01.2026).

Konkrete Rechen-Beispiele

KonstellationAlte PauschaleNeu (Pauschale)Differenz/Jahr
270 kWh/Monat, ohne AG-Lademöglichkeit70 €92,77 €+273 €
200 kWh/Monat, mit AG-Lademöglichkeit30 €68,72 €+465 €
150 kWh/Monat Plug-in-Hybrid35 €51,54 €+198 €
350 kWh/Monat Vielfahrer70 €120,26 €+603 €

PV-Strom als Ladestrom

Eine wichtige Klarstellung im neuen BMF-Schreiben: PV-Strom und Netzstrom werden einheitlich behandelt. Die Strompreispauschale gilt also auch dann in voller Höhe, wenn ein Großteil des Stroms aus der eigenen Photovoltaik-Anlage kommt — egal wie günstig dein Eigenverbrauch tatsächlich ist.

Schnellberechnung

Was wird beim E-Dienstwagen versteuert?

50.000 €
20 km
20 Tage

Geldwerter Vorteil pro Monat

200,00 €

0,25%-Regel (E-Auto bis 100.000 €) · 0,03%-Pauschale

Privatnutzung:
125,00 €
Arbeitsweg:
75,00 €

Vollständige Analyse mit TCO-Vergleich: Hauptrechner →

Häufige Fragen

Gilt die Strompreispauschale auch für Plug-in-Hybride?

Ja. Die alte 35-€-Pauschale ist ebenfalls abgeschafft. Plug-in-Hybride können wahlweise über Pauschale oder kWh-genau abrechnen — gleiche Voraussetzungen wie bei reinen E-Autos.

Was, wenn ich keinen separaten Zähler habe?

Dann ist seit 2026 kein steuerfreier Auslagenersatz mehr möglich. Schätzungen werden nicht anerkannt. Eine MID-konforme Wallbox kostet ab ca. 600 € — das amortisiert sich bei den meisten in unter 12 Monaten.

Muss der Arbeitgeber die Strompreispauschale anbieten?

Nein. Der Arbeitgeber kann zwischen Pauschale und kWh-genau wählen — und zwar einheitlich für alle Mitarbeitenden. Du als Arbeitnehmer hast kein Wahlrecht.

Kann ich rückwirkend für 2025 noch nach alter Regelung abrechnen?

Ja, für das Veranlagungsjahr 2025 gelten noch die alten Pauschalen (30/70/35 €). Erst ab 01.01.2026 müssen die neuen Regeln angewendet werden.

Gilt das BMF-Schreiben dauerhaft?

Befristet bis 31.12.2030. Eine Verlängerung ist wahrscheinlich, aber nicht garantiert. Die Strompreispauschale wird vom BMF jährlich neu festgelegt.

Wo finde ich das Originaldokument?

Auf der Website des Bundesfinanzministeriums (bundesfinanzministerium.de) unter „BMF-Schreiben 11.11.2025, IV C 5 – S 2334/00087/014/013“. Suche im BMF-Schreibenarchiv.

Weiterführende Themen