E-Dienstwagen 2026 — die 0,25%-Regel im Detail

Reine Elektroautos sind die mit Abstand günstigste Variante für die Dienstwagen-Versteuerung. Hier sind alle Vorteile, Grenzen und Voraussetzungen.

Versteuerungs-Satz

0,25%

BLP ≤ 100.000 €

Anschaffung

06/2025 – 12/2030

begünstigtes Zeitfenster

KFZ-Steuer

10 Jahre frei

max. bis 2035

Wie funktioniert die 0,25%-Regel?

Bei reinen Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € wird die Bemessungsgrundlage geviertelt: Statt 1% des BLP werden nur 0,25% pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt. Auch der Arbeitsweg-Zuschlag wird auf der reduzierten Basis berechnet.

Mathematisch: Statt 1% × BLP1% × (BLP × 0,25) = effektiv 0,25% des Bruttolistenpreises pro Monat.

Voraussetzungen 2026

  • Reines Elektroauto — keine Hybride, keine Brennstoffzelle (für FCEV gilt die gleiche Regel)
  • Bruttolistenpreis ≤ 100.000 € — die Grenze wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 von vorher 70.000 € angehoben
  • Anschaffung zwischen 30.06.2025 und 31.12.2030 — davor (bis 29.06.2025): BLP-Grenze 70.000 €

BLP über 100.000 €?

Dann gilt die 0,5%-Regel (Halbierung der Bemessungsgrundlage). Der Sprung bei 100.000 € BLP ist hart: Bei 99.999 € sind es 0,25%, bei 100.001 € schon 0,5% — also doppelt so viel zu versteuern. Bei der Modellauswahl lohnt es sich, knapp unter der Grenze zu bleiben (mehr dazu unter „Dienstwagen über 100.000 €").

Konkrete Beispiele

ModellBLPRegelGeldw. Vorteil/Monat (Privatnutzung)
VW ID.4 Pro~50.000 €0,25%125 €
Tesla Model Y Long Range~52.000 €0,25%130 €
BMW iX xDrive50~95.000 €0,25%238 €
Mercedes EQE 350+~75.000 €0,25%188 €
Audi e-tron GT~115.000 €0,5%575 €
Porsche Taycan Turbo~155.000 €0,5%775 €

Doppelnutzen: KFZ-Steuer-Befreiung

Reine E-Autos sind in Deutschland 10 Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit (max. bis 31.12.2035). Voraussetzung: Erstzulassung bis spätestens 31.12.2030. Das spart bei einem typischen Verbrenner gleicher Klasse zwischen 200 und 500 € pro Jahr — die der Arbeitgeber sonst tragen würde, was indirekt den Bruttobonus-Spielraum erhöht.

Schnellberechnung

E-Auto-Versteuerung 2026

50.000 €
20 km
20 Tage

Geldwerter Vorteil pro Monat

200,00 €

0,25%-Regel (E-Auto bis 100.000 €) · 0,03%-Pauschale

Privatnutzung:
125,00 €
Arbeitsweg:
75,00 €

Vollständige Analyse mit TCO-Vergleich: Hauptrechner →

Häufige Fragen

Was war vor dem 30.06.2025?

Bis 29.06.2025 lag die BLP-Grenze für die 0,25%-Regel bei 70.000 €. E-Autos darüber wurden mit 0,5% versteuert. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Grenze auf 100.000 € angehoben.

Gilt die 0,25%-Regel auch für E-Auto-Leasing?

Ja. Die Regel knüpft an die Fahrzeugart und den BLP an, nicht an die Erwerbsform. Auch geleaste E-Dienstwagen profitieren.

Was ist mit dem Arbeitsweg?

Statt 0,03% × BLP × km gilt 0,03% × (BLP × 25%) × km — also auch hier die geviertelte Bemessungsgrundlage. Bei wenigen Pendelfahrten lohnt zusätzlich die 0,002%-Methode.

Wie wirkt sich der Ladestrom aus?

Heimladen wird seit 2026 über die Strompreispauschale (34,36 Ct/kWh) oder kWh-genau erstattet. Die alten Pauschalen sind weg. Details in unserem BMF-Schreiben-Artikel.

Was ist mit Plug-in-Hybriden?

Für Plug-in-Hybride gilt die 0,5%-Regel — aber nur wenn ≥80 km E-Reichweite ODER ≤50 g CO2/km. Sonst greift die volle 1%-Regel.

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