Wie funktioniert die 0,25%-Regel?
Bei reinen Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € wird die Bemessungsgrundlage geviertelt: Statt 1% des BLP werden nur 0,25% pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt. Auch der Arbeitsweg-Zuschlag wird auf der reduzierten Basis berechnet.
Mathematisch: Statt 1% × BLP → 1% × (BLP × 0,25) = effektiv 0,25% des Bruttolistenpreises pro Monat.
Voraussetzungen 2026
- Reines Elektroauto — keine Hybride, keine Brennstoffzelle (für FCEV gilt die gleiche Regel)
- Bruttolistenpreis ≤ 100.000 € — die Grenze wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 von vorher 70.000 € angehoben
- Anschaffung zwischen 30.06.2025 und 31.12.2030 — davor (bis 29.06.2025): BLP-Grenze 70.000 €
BLP über 100.000 €?
Dann gilt die 0,5%-Regel (Halbierung der Bemessungsgrundlage). Der Sprung bei 100.000 € BLP ist hart: Bei 99.999 € sind es 0,25%, bei 100.001 € schon 0,5% — also doppelt so viel zu versteuern. Bei der Modellauswahl lohnt es sich, knapp unter der Grenze zu bleiben (mehr dazu unter „Dienstwagen über 100.000 €").
Konkrete Beispiele
| Modell | BLP | Regel | Geldw. Vorteil/Monat (Privatnutzung) |
|---|---|---|---|
| VW ID.4 Pro | ~50.000 € | 0,25% | 125 € |
| Tesla Model Y Long Range | ~52.000 € | 0,25% | 130 € |
| BMW iX xDrive50 | ~95.000 € | 0,25% | 238 € |
| Mercedes EQE 350+ | ~75.000 € | 0,25% | 188 € |
| Audi e-tron GT | ~115.000 € | 0,5% | 575 € |
| Porsche Taycan Turbo | ~155.000 € | 0,5% | 775 € |
Doppelnutzen: KFZ-Steuer-Befreiung
Reine E-Autos sind in Deutschland 10 Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit (max. bis 31.12.2035). Voraussetzung: Erstzulassung bis spätestens 31.12.2030. Das spart bei einem typischen Verbrenner gleicher Klasse zwischen 200 und 500 € pro Jahr — die der Arbeitgeber sonst tragen würde, was indirekt den Bruttobonus-Spielraum erhöht.
Schnellberechnung
E-Auto-Versteuerung 2026
Geldwerter Vorteil pro Monat
200,00 €
0,25%-Regel (E-Auto bis 100.000 €) · 0,03%-Pauschale
- Privatnutzung:
- 125,00 €
- Arbeitsweg:
- 75,00 €
Vollständige Analyse mit TCO-Vergleich: Hauptrechner →
Häufige Fragen
Was war vor dem 30.06.2025?
Bis 29.06.2025 lag die BLP-Grenze für die 0,25%-Regel bei 70.000 €. E-Autos darüber wurden mit 0,5% versteuert. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Grenze auf 100.000 € angehoben.
Gilt die 0,25%-Regel auch für E-Auto-Leasing?
Ja. Die Regel knüpft an die Fahrzeugart und den BLP an, nicht an die Erwerbsform. Auch geleaste E-Dienstwagen profitieren.
Was ist mit dem Arbeitsweg?
Statt 0,03% × BLP × km gilt 0,03% × (BLP × 25%) × km — also auch hier die geviertelte Bemessungsgrundlage. Bei wenigen Pendelfahrten lohnt zusätzlich die 0,002%-Methode.
Wie wirkt sich der Ladestrom aus?
Heimladen wird seit 2026 über die Strompreispauschale (34,36 Ct/kWh) oder kWh-genau erstattet. Die alten Pauschalen sind weg. Details in unserem BMF-Schreiben-Artikel.
Was ist mit Plug-in-Hybriden?
Für Plug-in-Hybride gilt die 0,5%-Regel — aber nur wenn ≥80 km E-Reichweite ODER ≤50 g CO2/km. Sonst greift die volle 1%-Regel.